Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Corona-Krise, insbesondere des jüngst durch die Regierung angeordneten Kontaktverbotes in der Öffentlichkeit, brechen die Patientenzahlen auch in den Arzt- und Zahnarztpraxen erheblich ein, obwohl Arztbesuche weiterhin ausdrücklich erlaubt sind.
Um die Liquidität der Praxen sicherzustellen, sehen sich die Praxisinhaber gezwungen, die laufenden Kosten möglichst gering zu halten. Dies betrifft insbesondere die Personalkosten. Auch können bzw. müssen arbeitgeberseits weitere Maßnahmen ergriffen werden – insbesondere bei der Infektion eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin. Dieses Merkblatt unserer Expertin Sabine Warnebier soll hierzu von rechtlicher Seite informieren.
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